SVR Fussballcamp

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeinen Geschäftsbedingungen runterladen

 

  1. Teilnahmeberechtigung und Anmeldungen

Grundsätzlich sind alle Kinder mit Jahrgang 2008 – 2015 berechtigt, am SVR Fussball Camp, veranstaltet vom SV Rümlang, teilzunehmen. Der Veranstalter nimmt bei der Gruppeneinteilung nach Möglichkeit Rücksicht auf die Wünsche des Teilnehmers. Die definitive Gruppeneinteilung jedoch ist Sache des Veranstalters. Eine telefonische Anmeldung gilt nicht als verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit Einzahlungsschein für die Überweisung der Teilnahmegebühr. Die definitive Aufnahme in die Teilnehmerliste erfolgt nur bei Eingang der Teilnahmegebühr bis zum vorgegebenen Termin gemäss Ziff. 2 nachfolgend.  Ein Abschicken einer Anmeldung über die Website (also elektronisch) ist gleichgesetzt wie eine Unterschrift bei einer schriftlichen Anmeldung.

 

  1. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Für die Teilnahme am SVR Fussballcamp werden Teilnahmegebühren erhoben, die der Website www.fussballcamp.svruemlang.ch zu entnehmen sind. Die Teilnahmegebühren sind im Voraus zu überweisen. Die aktuelle Teilnahmegebühr ist verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist 15 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei einer Anmeldung von weniger als 15 Tagen vor Camp beginn ist der Rechnungsbetrag spätestens 5 Tage vor Camp beginn fällig. Werden die Teilnahmegebühren nicht innert Frist bezahlt, verfällt das Recht zur Teilnahme am Fussball Camp. Alle auf der Website aufgeführten Preise verstehen sich inkl. MwSt.

 

  1. Rücktritt

Eine Stornierung der Anmeldung ist bis 14 Tage vor Camp Beginn möglich. Spätere Stornierungen werden mit 100% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Stornierung muss schriftlich an den Veranstalter erfolgen. Bei Abmeldung durch Unfall oder Krankheit erstattet der Veranstalter nach Erhalt eines Arzt-Zeugnisses den einbezahlten Betrag zurück. Wetterbedingte Annullationen werden nicht zurückerstattet. Bis zum Fussball Camp beginn kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer dem Veranstalter schriftlich benannt werden. Ab drei Tagen Abwesenheit durch Krankheit oder Unfall während des Camps wird dem Teilnehmer pro Rata ein Betrag zurückerstattet abzgl. CHF 100.- für das Material und Bearbeitungskosten.

 

  1. Haftung bei Unfall, Krankheit und Sachschäden

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der SV Rümlang lehnt jegliche Art der Haftung für Verletzungen, Unfall, Krankheit oder Sachschäden eines Teilnehmers oder Dritte ab. Die Teilnehmer sind verpflichtet, jederzeit Schienbeinschoner und geeignete Fussballschuhe zu tragen, Stollenschuhe sind nicht erlaubt.

 

  1. Haftung bei Diebstahl und Verlust

Der SV Rümlang haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld.

 

  1. Angaben über den Gesundheitszustand

Mit der Anmeldung bestätigt der Erziehungsberechtigte, dass das angemeldete Kind gesund und sportlich voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren kann. Das Kind nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Der Erziehungsberechtigte muss den Veranstalter über allfällige Gesundheitsbeeinträchtigungen (Allergien und/oder andere gesundheitliche Probleme) und die regelmässige oder unregelmässige Einnahme von Medikamenten des Teilnehmers schriftlich informieren.

 

  1. Ausschluss

Der Teilnehmer hat den Anweisungen der Trainer im SVR Fussball Camp Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung hat der Trainer vom SVR Fussball Camp die Kompetenz, den Teilnehmer vom Training oder dem gesamten Fussball Camp auszuschliessen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Teilnahmegebühren.

 

  1. Absage Fussball Camp

Der SV Rümlang behält sich das Recht vor bei ungenügender Teilnehmerzahl das SVR Fussball Camp gegen Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzusagen.

 

  1. Foto-, Film- und Datenrechte

Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von dem Teilnehmer Bilder und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Camp Veranstalter verbreitet und öffentlich vorgeführt werden (inkl. im Internet) - auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung. Ebenfalls dürfen die Angaben der Teilnehmer / Erziehungsberechtigten für Werbezwecke an Dritte bzw. an Partnern übermittelt werden.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.fussballcamp.svruemlang.ch einsehbar. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.